Fahrrad / E-Bike

Erstellung eines Gutachtens

Bei unverschuldetem Unfallschaden (Haftpflichtschaden) zahlt die gegnerische Versicherung die Honorarkosten für das Gutachten!

Rufen Sie uns an: 02373 / 174080

Oder schicken Sie uns eine E-Mail:

Besichtigung Ihres
Fahrrads

Bei Ihnen
Bei uns
Werkstatt
Beliebiger Treffpunkt

Besprechung der
weiteren Vorgehensweise

Direkt bei der Schadenaufnahme beraten wir Sie gerne über die weitere Vorgehensweise. Achtung: Schadenersatzansprüche, die der Geschädigte nicht kennt, kann er auch nicht geltend machen!

Mögliche weitere Schadenpositionen
können z. B. sein

Rechtsanwaltskosten
Mietfahrrad
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Haushaltshilfe
Kostenpauschale usw.

Erstellung von Lichtbildern/
unabhängige Beweissicherung

Aussagekräftige Fahrzeugfotos
Fotos vom Schadenbereich
Zustand des Fahrrads
Sonderumbauten uvm.

Erstellung des Gutachtens,
dabei Ermittlung z.B. von

Feststellung des Schadenumfanges
Feststellung der Schadenhöhe
Beweissicherung
Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
Restwert
Nutzungsausfall während der Reparaturdauer, bei fiktiver Abrechnung und bei Wiederbeschaffungsdauer
Zentralrufabfrage zur Ermittlung der eintrittspflichtigen Versicherung

Weiterleitung der Gutachten
nach Absprache

An Sie
An Ihren Rechtsanwalt/Regulierungsbevollmächtigten
An die eintrittspflichtige Versicherung
An den Unfallgegner usw.