Wenn es geknallt hat…
Zuerst zum Gutachter. Bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen (Haftpflichtschaden) stehen Ihnen zahlreiche Ersatzansprüche zu.
Schadenersatzansprüche, die der Geschädigte (Sie) nicht kennt, kann er auch nicht geltend machen!
Nur mit Hilfe von Sachverständigen und Rechtsanwälten hat der Geschädigte die Garantie, dass alle in Betracht kommenden Schadenpositionen geltend gemacht werden. Diese können z. B. entstehen hinsichtlich folgender Punkte:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden
- Nutzungsausfall während der Reparaturdauer
- bei fiktiver Schadenabrechnung
- für die Wiederbeschaffungsdauer
- Abschleppkosten
- Mietwagen
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Haushaltshilfe
- Kostenpauschale …
- Fachleute einschalten (Kfz-Gutachter/Rechtsanwalt).
- Fehler in der Schadenabwicklung sind oft später nicht reparabel.
- Kosten für Gutachten/Rechtsanwalt (Haftpflichtschaden) sind von dem Versicherer des Unfallverursachers zu tragen.
Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
- Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Wertminderungsberechnung
- Beweissicherung (bei strittigem Unfallhergang)
- Beurteilung von Schaden bzw. Mangel
- Ermittlung von Schadensursache
- Beurteilung der Plausibilität und Kompatibilität
- Unabhängige fachliche Beratung und Information
- Objektive Fahrzeugbewertung zum Kauf oder Verkauf von Gebrauchtwagen
- Wertgutachten über Youngtimer – Oldtimer – Liebhaberfahrzeuge – Motorsportfahrzeuge …
- Unfallrekonstruktion
- Technische Beratung über Kauf, Haltung und Betrieb von Fahrzeugen aller Art
- Untersuchung von Fahrzeugen auf unfallursächliche Mängel
- Rechnungsprüfung von Reparaturen