Wohnmobil / Wohnwagen

Erstellung eines Gutachtens

Bei unverschuldetem Unfallschaden (Haftpflichtschaden) zahlt die gegnerische Versicherung die Honorarkosten für das Gutachten!

Rufen Sie uns an: 02373 / 174080

Oder schicken Sie uns eine E-Mail:

Besichtigung Ihres
Fahrzeuges

Bei Ihnen
Bei uns
Werkstatt
Beliebiger Treffpunkt

Besprechung der
weiteren Vorgehensweise

Direkt bei der Schadenaufnahme beraten wir Sie gerne über die weitere Vorgehensweise. Achtung: Schadenersatzansprüche, die der Geschädigte nicht kennt, kann er auch nicht geltend machen!

Mögliche weitere Schadenpositionen
können z. B. sein

Rechtsanwaltskosten
Abschleppkosten
Mietwagen
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Haushaltshilfe
Kostenpauschale usw.

Achtung

Wohnmobile sind Sonderfahrzeuge und werden nicht in den üblichen Kalkulations-Datenbanken geführt! Gutachten sind deshalb Vertrauenssache! Schulungen in diesem Bereich sind unumgänglich. Unser Gutachter verfügt über jahrelange Erfahrungswerte und steht im persönlichen Kontakt mit den Herstellern, so dass die Einhaltung der herstellerseitigen Vorgaben gewährleistet wird!

Erstellung von Lichtbildern/
unabhängige Beweissicherung

Aussagekräftige Fahrzeugfotos
Fotos vom Schadenbereich
Zustand des Fahrzeuges
Sonderumbauten uvm.

Erstellung des Gutachtens,
dabei Ermittlung z.B. von

Feststellung des Schadenumfanges
Feststellung der Schadenhöhe
Beweissicherung
Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
Restwert
Nutzungsausfall während der Reparaturdauer, bei fiktiver Abrechnung und bei Wiederbeschaffungsdauer
Zentralrufabfrage zur Ermittlung der eintrittspflichtigen Versicherung

Weiterleitung der Gutachten
nach Absprache

An Sie
An Ihren Rechtsanwalt/Regulierungsbevollmächtigten
An die eintrittspflichtige Versicherung
An den Unfallgegner usw.